Die Proschtregeln für den Weltrekordversuch im "Villmärgerle"

Reglement

1. Vorgaben des Guinness World Records Boards

Das Guiness World Records Board (genannt: London) hat klare und eindeutige Vorgaben zum Weltrekordversuch festgelegt. Diess sind strikte einzuhalten.

2. Wer darf mitmachen?

Am Proschtweltrekord im Villmärgerle darf jeder mitmachen, der die üblichen Regeln bezüglich Alkoholkonsum, Ausgang und Anstand einhaltet (Kinder in Begleitung der Eltern, Bier ab 16 Jahren).

3. Mit was darf man mitmachen?

Geproschtet wird mit einem Getränk in einem Glas (üblicherweise Bier). Die Art des Getränks ist jedoch frei wählbar. Denn, man proschtet mit dem Menschen und nicht mit dem Getränk!

4. Dauer

Der Weltrekordversuch dauert von 20 Uhr bis 23 Uhr.

5. Proschtzone

Das Proschten zählt nur innerhalb der markierten Proschtzone.

6. Proschtbuüro

Den Anweisungen des Proschtbuüros, insbesondere des Proschtpräsidiums, sind stets und in jeder Verfassung Folge zu leisten.

7. Registration

Jeder Teilnehmer muss sich am Proscht-Welcome-Desk registrieren. Dabei wird sein Name notiert und einer eindeutigen Proschtnummer zugewiesen. Der Teilnehmer erhält im Gegenzug das Proschtset mit Proschtcheque und Proschtkleber.

8. Das Festhalten eines Proschts

Jedes einzelne Proschten wird auf einem Proschtcheque notiert. Dies geschieht auf zwei Arten:

8.1 Proschtcheque

Auf dem Proschtcheque hat es zwei Bereiche: im linken Feld „Proschter“ wird die eigene Proschtnummer aufgeklebt. Rechts hat es 12 Felder mit der Aufschrift „Zu-Proschter“. Hier werden die Kleber der Geproschteten aufgeklebt. Ist der Proschcheque voll, wird er in die Proschturne geworfen.

8.2 Proschtkleber

Sofern der Gegenüber-Proschtende bereits den Proschtcheque in der Hand hat, klebt man ihm nach dem Proschten seinen eigenen Kleber auf den Proschtcheque.

9. Zählmodus

Jedes Proschten wird nur einmal gezählt. Dabei gilt das Aneinanderstossen von zwei Gläsern als 1 Proscht. Die ausgeklügelte und speziell für den Anlass entwickelte Software „iProscht 2.0“ wertet natürlich auch alle doppelten und Mehrfachproschts aus. Diese zählen nicht für den Weltrekord, geben aber Aufschluss über das Proschtverhalten jedes einzelnen. Das Proschtpräsidium behält sich vor, Mehrfachproschter sofort auf diesen Missstand hinzuweisen.

10. Datenschutz

Es werden keine personalifizierten Daten an Dritte (London) weitergegeben. Das Proschten erfolgt gegen aussen vollkommen anonym.

11. Änderungen vorbehalten

Das Proschtpräsidium behält sich vor, allfällige Änderungen des Reglements ad hock vorzunehmen (natürlich in stetiger Absprache mit London).

12. Proschtstand

Der rechtsverbindliche Proschtstand ist Villmergen (und nicht London). Club der Hopfenfreunde 2013 - Proscht!